Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung findet ihr auch im PDF-Format unter Downloads.

(1) Diese Geschäftsordnung ist nachgeordneter Bestandteil der Satzung des Reit- und Fahrverein Bad Segeberg und Umgebung e.V.
Satzungsbestimmungen sind stets weitergehend.
(2) Die Geschäftsordnung regelt den Verlauf der Mitgliederversammlung.
(3)  Die Mitgliederversammlung wird von einem vom Vorstand zu bestimmenden Versammlungsleiter geleitet.
(4)  Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Ja- und Nein-Stimmen gefasst, sofern die Satzung nicht qualifizierte Abstimmungsmehrheiten vorschreibt.
(5)  Nach dreistündiger Dauer der Versammlung kann Antrag auf Vertagung gestellt werden. Zu diesem Antrag wird nur eine Wortmeldung dafür und eine dagegen zugelassen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn er von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gestützt wird.
(6) In Aussprachen beträgt die Redezeit eines Diskussionsredners höchstens fünf Minuten. Der Redner hat sich in der Aussprache an die zu behandelnde Sache zu halten. Geschieht dies nicht, kann ihm der Versammlungsleiter das Wort entziehen. 
(7)  In der Aussprache zu einem Antrag muss jedem Mitglied das Wort erteilt werden. Nichtmitgliedern kann das Wort erteilt werden, wenn sich aus der Versammlung kein Widerspruch erhebt. Die Worterteilung erfolgt durch den Versammlungsleiter. 
(8)  Über die Reihenfolge der Wortmeldungen wird von einem vom Versammlungsleiter zu bestimmenden Mitglied eine Rednerliste geführt. Ein Antragsteller erhält zu seinem Antrag als erster das Wort.
(9)  Ein Antrag auf Schließung der Rednerliste kann als Antrag zur Geschäftsordnung mündlich gestellt werden. Zu diesem Geschäftsordnungsantrag erhält nur ein Redner, der dafür, und ein Redner, der dagegen sprechen will, das Wort. Vor der Abstimmung über diesen Geschäftsordnungsantrag ist die Rednerliste zu verlesen. Nach Annahme des Antrags kommen nur noch die auf der Rednerliste vermerkten Diskussionsredner zu Wort. 
(10)  Zur Geschäftsordnung erfolgt Worterteilung sofort mit Unterbrechung des Redners. Es darf nur ein geschäftsordnungsmäßiger Hinweis erfolgen. 
(11)  Über die Mitgliederversammlung und die darin getroffenen Beschlüsse führt der Schriftführer ein Protokoll, das vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben ist. Bei Abstimmungen darf nur das Stimmenverhältnis, nicht die Namen der Ja- und Nein-Stimmen protokolliert werden. 
(12)  Persönliche Bemerkungen sind nur nach Erledigung der anstehenden Tagesordnungspunkte zulässig. 
(13)  Die Geschäftsordnung kann nur in einer Mitgliederversammlung nach vorheriger Bekanntgabe in der Tagesordnung mit dreiviertel Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden. 
(14)  Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 04. März 2011 beschlossen. Mit diesem Tag verliert die vorherige Geschäftsordnung ihre Gültigkeit.

Aktuelles

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